22. Februar 2025

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Neues Gesetz zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt Chaos für Kassenpatienten

Neues Gesetz zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt Chaos für Kassenpatienten

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kassenärzte Krankschreibungen online an Krankenkassen übermitteln, was für Kassenpatienten erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kassenärzte Krankschreibungen online an Krankenkassen übermitteln, was für Kassenpatienten erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: )

Neues Gesetz zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringt Chaos für Kassenpatienten

Am 1. Januar 2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Art und Weise, wie Krankmeldungen gehandhabt werden, erheblich verändert. Kassenärzte sind nun verpflichtet, Krankschreibungen elektronisch an Krankenkassen zu übermitteln, was für viele Patienten und Arbeitgeber zu Herausforderungen führt.

Änderungen und Herausforderungen

Mit der neuen Regelung müssen Arbeitgeber Krankschreibungen aufwändig herunterladen, während Patienten weiterhin ihre schriftlichen Nachweise für die Krankenkasse aufbewahren müssen. Dies bedeutet, dass Patienten transparentere Einsicht in ihre Krankheitsgeschichte bieten müssen, was auch sensible Gesundheitsdaten umfasst, die potenziell missbraucht werden könnten.

Früher erhielten Krankenkassen nur im Einzelfall Krankschreibungen, insbesondere bei längerer Krankheitsdauer. Die neue Regelung könnte zu einer massiven Datensammlung führen, die datenschutzrechtlich bedenklich ist, da sie gegen § 3a BDSG verstoßen könnte.

Probleme bei der Digitalisierung

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist bisher hinterhergeblieben, was zu Problemen bei der Umsetzung der eAU führt. Viele Kassenärzte bieten kaum noch Online-Krankschreibungen an, da ihre Honorare stark gekürzt wurden. Dies hat dazu geführt, dass einige Telemedizin-Plattformen ihren Betrieb in Deutschland eingestellt haben.

Regeln zur Krankmeldung

Ab dem 1. Januar 2023 müssen sich Kassenpatienten nach § 5 Abs. 1a EFZG krankmelden. Dabei bleibt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Krankmeldung beim Arbeitgeber bestehen. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig krankmelden und die im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen einhalten.

Zu beachten ist auch, dass die eAU dem Arbeitgeber von der Krankenkasse bereitgestellt werden muss, was zu Verzögerungen führen kann. Arbeitnehmer sollten dennoch eine schriftliche Krankschreibung vom Arzt aufbewahren, um im Fall von Problemen einen Nachweis zu haben.

Alternativen zur eAU

Kassenpatienten haben die Möglichkeit, sich auch von Privatärzten krankschreiben zu lassen, was die neuen Regelungen umgeht. Die entsprechenden Bescheinigungen können online beantragt werden und gewährleisten eine schnelle und unkomplizierte Krankschreibung. DrAnsay bietet diese Dienstleistungen an und übernimmt die Kommunikation mit dem Arbeitgeber.

Informationen für Arbeitgeber

Zusätzlich plant DrAnsay eine Informationskampagne für Arbeitgeber, um diese über die Vorteile der Online-Krankschreibung aufzuklären und sie zu ermutigen, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren.