Weihnachtsmann und neue Schutzmaßnahmen: Ein Überblick über aktuelle Entwicklungen
Der Weihnachtsmann schützt sich mit einer Maske, um sich sogar vor Computerviren zu schützen. In dieser Zeit gibt es zahlreiche Service-Updates und Neuerungen für die Patientenakte, die online verfügbar ist.
Online Patientenakte
Die neue Online Patientenakte bietet zahlreiche Vorteile: Eine Übersicht über alle PDF-Dateien, die jederzeit heruntergeladen werden können, auch wenn E-Mails nicht empfangen werden. Zudem müssen die Daten nicht bei jeder Bestellung erneut eingegeben werden.
Längere Arztzeiten und Bußgeld-Erstattungs-Garantie
Die Zeiten für PDF-Anfragen ohne Videochat wurden auf 5-22 Uhr erweitert, auch an Feiertagen. Eine Bußgeld-Erstattungs-Garantie wurde eingeführt, um den Nutzern zu zeigen, dass sie keine Angst vor Bußgeldbescheiden haben müssen. Der erste Bußgeldbescheid wird sogar mit 5.000€ belohnt, obwohl bisher kein Bußgeldbescheid gemeldet wurde.
Umfrageergebnisse vom 24.12.
Eine neue Umfrage zeigt, dass 20% der Befragten FFP2-Masken tragen. Die Teilnehmer wünschen sich online Bürgertests, eine Testpflicht für alle, eigene Corona-Regeln und die Beendigung aller Corona-Maßnahmen.
Technische Probleme behoben
Die technischen Probleme, die vor einigen Tagen auftraten, sind behoben. Ab Anfang Januar können Selbsttest-Kits und FFP2-Masken ab 0€ bestellt werden. Die Selbsttest-PDFs werden bald in verschiedenen Varianten verfügbar sein.
TheraFee App
Nutzer werden gebeten, die neue TheraFee App zu testen und zu bewerten, die verständliche Therapietipps von Experten bietet.
Impfpflicht und Ansteckungsgefahr
Vor der Abstimmung im Bundestag zur allgemeinen Impfpflicht werden alle Abgeordneten informiert. Es gibt Bestrebungen, eine eventuelle Impfpflicht durch rechtliche Mittel zu vereiteln. Die Ansteckungsgefahr mit FFP2-Masken wurde auf 0,1% gesenkt, während sie ohne Masken bei 99% liegt.
Urteile zur 2G-Regel
In Niedersachsen wurde die 2G-Regel in Shops von „Woolworth“ als rechtswidrig erklärt, da eine FFP2-Maskenpflicht für Ungeimpfte ausreicht. In Schleswig-Holstein wurde eine ähnliche Klage abgewiesen, weil eine FFP2-Maskenpflicht keinen 100% Schutz bietet. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, die zur Aufrechterhaltung der 2G-Regeln herangezogen werden könnte.
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