Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen.
Der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat die während der Corona-Pandemie getroffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis 30. September verlängert, wie das Gremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin mitteilte.
Grund ist ein nach wie vor «relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen». Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung seien daher weiter notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.
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