In Partynächten kann es schnell zu viel Alkohol werden. Wenn jemand Anzeichen einer Alkoholvergiftung zeigt, ist es wichtig, schnell zu handeln. Laut einer Studie der Krankenkasse KKH ist die Zahl der jugendlichen Rauschtrinker auf ein Rekordtief gesunken, dennoch bleibt das Risiko einer Alkoholvergiftung bestehen.
Notruf absetzen
Bei Verdacht auf eine Alkoholvergiftung sollte umgehend der Notruf 112 gewählt werden. Die Initiative „Alkohol? Kenn dein Limit“ hebt hervor, dass eine schwere Alkoholvergiftung lebensbedrohlich sein kann und nicht immer sofort zu erkennen ist.
Stabile Seitenlage anwenden
Der erste Schritt zur Hilfe besteht darin, die betroffene Person in die stabile Seitenlage zu bringen. Dies schützt die Atemwege und verhindert ein Ersticken durch Erbrochenes, wie das Deutsche Rote Kreuz erklärt. Um die stabile Seitenlage zu erreichen, kniet man sich neben die bewusstlose Person, legt den Arm auf der zugewandten Seite angewinkelt nach oben und den zweiten Arm über die Brust. Danach wird die Person vorsichtig auf die Seite gedreht.
Kostenübernahme durch Krankenkasse
Es ist wichtig, den Notruf abzusetzen, auch wenn Bedenken bezüglich möglicher Kosten bestehen. In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Rettungswagen. Sollte die betroffene Person ihre Versichertenkarte nicht bei sich haben, muss sie die Kostenübernahme selbst klären.
Verhalten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Während auf den Rettungswagen gewartet wird, sollte die betroffene Person nicht allein gelassen werden. Es ist wichtig, sie vor Kälte zu schützen und nicht zu versuchen, sie zum Erbrechen zu bringen, da dies zu Erstickungsgefahr führen kann. Ist die Person ansprechbar, sollte man sie wachhalten und ihr Wasser anbieten.
Behandlung im Krankenhaus
Im Krankenhaus erfolgt in der Regel keine Magenspülung mehr. Stattdessen werden Infusionen zur Flüssigkeitsversorgung gegeben, und das medizinische Personal überwacht die Vitalzeichen. Meistens können Betroffene nach 12 bis 24 Stunden wieder entlassen werden. Minderjährige werden dabei in der Regel die Eltern informiert, während Schule oder Arbeitgeber nicht benachrichtigt werden.
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