Baldrian bei Schlafproblemen, Johanniskraut bei leichten Depressionen, Ginkgo-Extrakte bei Vergesslichkeit: Für viele gesundheitliche Probleme gibt es auch pflanzliche Medikamente.
Was Anwenderinnen und Anwendern vielleicht nicht bewusst ist: Die sogenannten Phytopharmaka durchlaufen behördliche Prüfverfahren, allerdings gibt es zwei Varianten. Zum einen die Zulassung als pflanzliches Arzneimittel für ein bestimmtes Anwendungsgebiet – hier spricht man auch von der rationalen Phytotherapie – und zum anderen die Registrierung als ein «traditionelles pflanzliches Arzneimittel», berichtet die Zeitschrift «Apotheken Umschau» (Ausgabe B09/21).
Unterschiedliche Wirksamkeitsnachweise
In beiden Fällen prüften Behörden die Unbedenklichkeit und die pharmazeutische Qualität der Medikamente. Der Unterschied liegt in dem Nachweis der Wirksamkeit: Bei einer «rationalen» Pflanzen-Arznei muss die Wirksamkeit in Studien mit vielen Probandinnen und Probanden nachgewiesen sein, während bei traditionellen Medikamenten indirekte Belege für dessen therapeutischen Nutzen ausreichen. Das können zum Beispiel Berichte über erfolgreiche Anwendungen am Menschen sein.
Die meisten der pflanzlichen Präparate in Deutschland sind dem Bericht zufolge traditionelle pflanzliche Arzneimittel. «Sie sind zur Eigenbehandlung üblicher Alltagsbeschwerden eine verlässliche Wahl», sagte Matthias Melzig, Professor für Pharmazeutische Biologie an der Freien Universität Berlin, der Apotheken Umschau.
Gut verträglich – Nebenwirkungen dennoch möglich
Zu beachten ist: Die pflanzlichen Mittel gelten zwar im Allgemeinen als vergleichsweise gut verträglich, doch Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind nicht ausgeschlossen. Wer unsicher ist, holt sich vor der Anwendung lieber ärztlichen Rat ein.
Nicht zu verwechseln sind Phytopharmaka mit Homöopathika: Letztere werden zwar auch oft auf Pflanzenbasis hergestellt, für sie müssen aber keinerlei Wirksamkeitsbelege erbracht werden.
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