Für manche steht jetzt schon fest, dass sie im Jahr 2022 wesentlich niedrigere Einkünfte erzielen werden. Das betrifft zum Beispiel alle, die im kommenden Jahr in Rente gehen oder Elternzeit nehmen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, steuermindernde Ausgaben noch ins Jahr 2021 vorzuziehen, rät der Bund der Steuerzahler.
Der Grund: Wird im kommenden Jahr keine oder nur noch wenig Einkommensteuer gezahlt, können die Ausgaben unter Umständen nicht mehr steuermindernd genutzt werden. Wer also ohnehin erforderliche Ausgaben in dieses Jahr vorzieht, kann diese noch bei der Steuererklärung 2021 ansetzen und so die Steuerlast drücken. Beispiele für steuermindernde Ausgaben sind Handwerkerleistungen oder Werbungskosten wie Fachbücher oder Büroausstattung.
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