Sie haben Ihren Partner, Ihre Partnerin gefunden und entschieden, aus zwei Haushalten einen zu machen? Ist das gemeinsame Zuhause gefunden, gibt es vor dem Einzug einiges zu überlegen: Nicht nur Möbel und Hausrat sind meistens doppelt vorhanden, sondern auch Verträge – von Versicherungen über Energie bis Internet und Telefon. Unser Elf-Punkte-Plan hilft, zwei Haushalte reibungslos zusammenzubringen und zeigt Ihnen, wo Sparpotenzial besteht.
1. Checkliste erstellen
Sobald die Wohnungsfrage geklärt ist, machen Sie eine Checkliste. Sie tragen ein, was wann wie zu erledigen ist. Zum Beispiel Möbelwagen und Helfer organisieren. Außerdem ist vieles, zum Beispiel die Kündigung von Verträgen und die Adressänderung, mit Fristen verbunden, an die Sie sich halten müssen.
«Checklisten helfen, den Überblick zu behalten, damit nichts vergessen wird. Das nimmt Druck», sagt Anna Follmann, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Was erledigt ist, wird abgehakt.
2. Freunde informieren
Wenn Sie es noch nicht getan haben, tun Sie es jetzt: Familie und Freunde informieren. Zum einen, weil sich dort die eine oder andere helfende Hand findet. Zum anderen hat Ihr Umfeld die Chance, sich an den Gedanken zu gewöhnen – wenn ältere Menschen zusammenziehen, fällt die bevorstehende Veränderung Kindern und Enkeln manchmal schwer. Vor allem, wenn damit die Aufgabe des Familienheims einhergeht.
3. Bestandsaufnahme und Planung des Inventars
Legen Sie mit Partner und Partnerin fest, welche Möbel und Gegenstände jeder ins neue Zuhause mitnimmt. Schränke, Tische, Sofa, Geschirr, Wäsche und Haushaltsgeräte sind meistens doppelt vorhanden. Fragen Sie im Familien- und Bekanntenkreis und bei Nachbarn, ob jemand Sachen übernehmen möchte. Auch Sozialkaufhäuser sind eine Adresse.
Eine Alternative ist der Verkauf über Internet und Flohmarkt. Das bringt zwar ein bisschen Geld in die Umzugskasse, kostet aber Zeit. Die ist in der Umzugsphase eher knapp. Follmann hat ausgerechnet: «Bei Beträgen unter zehn Euro ist der Aufwand zu hoch.»
4. Strom- und Gasverträge prüfen
Prüfen Sie, ob Sie die Verträge mit dem Strom- und Gasanbieter für die alten Wohnungen weiterführen können oder kündigen müssen. Vergessen Sie zu kündigen, laufen die Verträge womöglich weiter. Dann haben Sie unnötige Zusatzkosten.
In der Grundversorgung kommt man in der Regel kurzfristig aus dem Vertrag raus – die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Bei Sondertarifen haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen. In der Regel sind Versorger bei Haushaltszusammenführungen laut den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz nämlich nicht in der Lage, den Vertrag am neuen Wohnort fortzuführen. Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrem Anbieter nach.
Kann ein Vertrag mit dem Versorger fortgesetzt werden, spart das eine Grundgebühr, weil sich die Zahl der Anschlüsse von zwei auf eins reduziert. Ohne Fortführung: Kümmern Sie sich um einen neuen Anbieter, damit sie rechtzeitig zum Einzug Strom haben.
5. Telefon- und Internetverträge checken
Überlegen Sie, ob Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter zusammenführen wollen oder ein gemeinsamer neuer Vertrag infrage kommt. Eventuell gibt es Partnertarife zu günstigen Konditionen.
Bleiben Sie bei einem oder beiden derzeitigen Anbietern, sollten diese an Ihrem neuen Wohnort die gleichen Leistungen erbringen können wie bisher. Voraussetzung ist, dass die Mitnahme der Anschlüsse möglich ist. Und: Der Internetanschluss in der Wohnung braucht so viel Übertragungskapazität, dass Sie problemlos zu zweit parallel im Netz unterwegs sein können. Planen Sie sowohl für Mitnahme als auch Anbieterwechsel ein paar Wochen Zeit ein.
6. Versicherungen auf dem Prüfstand
Stellen Sie sämtliche Versicherungen auf den Prüfstand. Am besten auch mit einer Checkliste. Aus dem Einzeltarif, etwa für Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz, können Sie in einen Familientarif wechseln. Das geht ab zwei Personen und ist oft günstiger. In der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wird dabei in der Regel der eine in den bestehenden Vertrag des anderen aufgenommen. Der zweite Vertrag wird gekündigt. Beim Hausrat wird die zweite Police mit der gemeinsamen Wohnung überflüssig.
In der Regel legen die Gesellschaften Ihnen keine Steine in den Weg, wenn Sie wegen des gemeinsamen Zuhauses doppelte Verträge loswerden wollen. Wichtig zu wissen: Üblicherweise wird die Kündigung der neueren Police problemlos akzeptiert. Hintergrund ist das Versicherungsgesetz. Dort steht das Recht auf Beseitigung von Mehrfachversicherungen drin.
Vermerken Sie auch die Art und Zahlungsweise der jeweiligen Versicherung in der Checkliste: Was bisher monatlich gezahlt wurde, sollte auf jährliche Zahlweise umgestellt werden. Das könne bis zu fünf Prozent Ersparnis pro Jahr bringen, sagt Follmann.
Achten Sie zudem darauf, dass die Deckungssummen vor allem in der Haftpflicht ausreichen. In alten Verträgen liegen sie manchmal noch im einstelligen Millionenbereich. Heute sei mindestens zweistellig üblich, sagt Follmann. Das sollte genau so angepasst werden wie die Deckungssumme für den Hausrat.
7. Arbeitgeber und Behörden informieren
Über eine Adressänderung müssen Arbeitgeber und Behörden Bescheid wissen. Paare im Seniorenalter sollten daran denken, die Rentenversicherung zu informieren, Studenten an Hochschule und das zuständige Bafög-Amt. Damit die Behörden Zeit haben, die Änderungen einzuarbeiten, ist eine Frist von drei bis vier Wochen vorab hilfreich.
Bei der Post stellen Sie einen Nachsendeantrag für sechs oder zwölf Monate. Diesen gebührenpflichtigen Service, der dafür sorgt, dass Post, die an Ihre alte Anschrift adressiert ist, auch künftig bei Ihnen ankommt, können Sie online buchen.
8. Rundfunkbeitragsservice informieren
Die Gebühren für Fernsehen und Radio werden pro Wohnung erhoben. Wenn aus zweien eine wird, fällt auch nur einmal Rundfunkgebühr an. Das spart Geld – wenn denn der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio informiert ist. Das geht online.
9. Beim Einwohnermeldeamt ummelden
Sie sind glücklich angekommen im gemeinsamen Zuhause? Dann sollten Sie jetzt die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vornehmen. Dafür gilt, wie bei jedem Umzug, eine Zwei-Wochen-Frist. Meistens müssen Sie dafür tatsächlich aufs Amt. Weil ohne Termin fast nichts geht, sollten Sie den schon reservieren, wenn das Umzugsdatum steht.
10. Aufgabenteilung vornehmen
Bisher hatte jeder sein eigenes Reich. Da konnte er oder sie tun, was er oder sie wollte. Jetzt heißt es, miteinander auszukommen. Um das ohne Stress hinzubekommen, sollten Sie schon vorher klären, wer welche Aufgaben übernimmt und was gemeinsam gemacht wird – vom Putzen über den Einkauf und zu erledigende Formalitäten bis hin zur Müllentsorgung. Außerdem ist es hilfreich festzulegen, wer wie viel zur Haushaltskasse beisteuert.
11. Zusammenführung von Konten überlegen
Überlegen Sie, ob Konten aufgelöst oder ein Gemeinschaftskonto eingerichtet werden soll. Für beides gibt es keine Fristen. Aufzulösende Konten sollten jedoch noch ein paar Monate bestehen bleiben, bis Arbeitgeber und andere Zahlstellen die neuen Daten wirklich übernommen haben.
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