23. November 2024

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Vorschuss auf Witwenrente beantragen

Witwen und Witwer können von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Witwen und Witwer können von der gesetzlichen Rentenversicherung eine schnelle finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat.

Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod können die hinterbliebenen Ehepartner bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Als Überbrückungshilfe wird die bisherige Rentenzahlung der oder des Verstorbenen für die nächsten drei Monate im Voraus in einer Summe an die Witwe oder den Witwer ausgezahlt.

Wichtig zu beachten: Neben dem Antrag auf Vorschusszahlung müssen Betroffene auch einen formellen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherer stellen. Bei der späteren Berechnung der Rente wird der Vorschuss aber mit angerechnet.