Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät zur Vorsicht bei videoüberwachten Corona-Schnelltests. Derartige Zertifikate seien mit Blick auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben als 3G-Testnachweis zur Vorlage am Arbeitsplatz oder in der Bahn nicht gültig, erklärt der bei der Verbraucherzentrale tätige Gesundheitsrechtsexperte Arne Weinberg.
Er bezieht dabei auf die entsprechende Corona-Testverordnung, wonach bei Antigen-Tests zur Eigenanwendung die Durchführung «vor Ort» von einem Leistungserbringer überwacht werden muss. Auch das Bundesgesundheitsministerium sieht in videoüberwachten Selbsttests keinen gültigen Testnachweis im Sinne der geltenden Verordnungen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich
Eine mögliche Konsequenz: Mit so einer ungültigen Bescheinigung gehe man das Risiko ein, im Rahmen einer 3G-Regel am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Zugang zu bekommen, so Weinberg. Für Arbeitnehmer könne das aus seiner Sicht durchaus Konsequenzen nach sich ziehen, etwa Abmahnungen oder Lohnkürzungen.
«Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines ungültigen Tests seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, ist ihm nach meiner Auffassung jedenfalls Fahrlässigkeit vorzuwerfen», so der Jurist weiter, «da er die öffentlichen Warnungen der Ministerien und Medien vor derartigen Tests hätte zur Kenntnis nehmen können.»
Video-Schnelltest kein «Bürgertest»
Bei den videoüberwachten Schnelltests kauft man einen zugelassenen Selbsttest und testet sich vor der eingeschalteten Smartphone-Kamera. Geschulte Kräfte schauen dabei zu, prüfen das Ergebnis und senden dann das Testzertifikat zu. Die Kosten von 15 bis 20 Euro muss man selbst tragen. Es ist kein kostenloser «Bürgertest», wie er in Testzentren möglich ist.
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