Bei Problemen mit einem eingewachsenen Fußnagel kann eine Nagelspangenbehandlung zukünftig auch von Podologinnen und Podologen auf Kosten der Krankenkasse erfolgen – also in Praxen für medizinische Fußpflege. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) beschlossen. Bisher war eine solche Behandlung ausschließlich eine ärztliche Leistung, künftig können Ärztinnen und Ärzte sie auch verordnen.
Möglich wird die Verordnung einer podologischen Nagelspangenbehandlung voraussichtlich ab 1. Juli 2022, teilt der G-BA mit. Unter anderem muss noch das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss des Gremiums prüfen.
Spange sorgt für Druckentlastung
Die Behandlung hilft bei einem eingewachsenen Fußnagel. Dabei wird eine Korrekturspange an den betroffenen Nagel angepasst. Diese soll laut G-BA für eine Druckentlastung sorgen und damit verhindern, dass der Nagel weiter ins umliegende Gewebe des Zehs einwächst oder sich eine schon vorliegende Entzündung verschlimmert.
Durch die Spange soll der Nagel in seiner natürlichen Form nachwachsen können. Mögliche Fehlstellungen sollen korrigiert und damit auch ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden.
Nägel nicht zu kurz schneiden
Zu enge Schuhe können ebenso wie eine falsche Schneidetechnik das Einwachsen eines Nagels begünstigen: An den Ecken sollten die Nägel nicht abgerundet werden. Und sie sollten so lang bleiben, dass die Nagelecken frei auf dem seitlichen Rand der Haut liegen.
Manche Menschen haben auch eine genetische Veranlagung für einwachsende Fußnägel.
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