22. November 2024

HEALTH News

Alles rund um Ihre Gesundheit

Diese Corona-Schutzregeln gelten ab Sonntag

Trotz vieler Lockerungen können wir die Maske noch nicht immer zu Hause lassen: Etwa im ÖPNV gilt weiterhin eine Maskenpflicht. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christophe Gateau/dpa)

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie soll ab Sonntag ein geändertes Infektionsschutzgesetz gelten – mit deutlich weniger bundesweiten Schutzregeln. Ein Überblick:

«Basisschutz»

Nach Monaten mit breit angelegten Corona-Vorgaben wie Masken- und Testpflichten, Zuschauer-Obergrenzen und Zugangsregeln wie 2G und 3G sollen nur noch wenige allgemeine Auflagen möglich sein:

  • Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber.
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.
  • Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas.
  • Bundesweit bleiben soll die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

«Hotspots»

Darüber hinaus sollen die Länder zusätzliche Beschränkungen ergreifen können – aber erst dann, wenn das Landesparlament «die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» in einer «konkret zu benennenden Gebietskörperschaft» feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder – laut Bundesgesundheitsministerium – auch ein ganzes Bundesland sein. Möglich sein sollen dann:

  • Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen – darunter fielen auch Schulen.
  • Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
  • Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten. Nicht mehr möglich sind künftig etwa Kontaktbeschränkungen.

Schwellenwerte, ab wann genau eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist entweder, dass dort eine gefährliche Virusvariante kursiert – oder wegen besonders hoher Fallzahlen eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht.

Übergangsregelung

Vorgesehen ist eine zweiwöchige Übergangszeit, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden. Demnach können bisherige Regelungen der Länder wie weitergehende Maskenpflichten oder 2G und 3G bis längstens 2. April bestehen bleiben – ausgenommen etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmer-Obergrenzen. Diese Frist wollen alle Länder nutzen.