Eine Heirat online vor dem Computer ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall heirateten ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige an einem Computer in Duisburg online. Sie nutzten dafür die Website der Behörden des US-Bundesstaates Utah. Der Mann beantragte anschließend bei der Stadt Duisburg eine Bescheinigung. Er benötigte diese, um dann mit der sogenannten Aufenthaltskarte einen ordnungsgemäßen Aufenthalt im Bundesgebiet nachweisen zu können. Ohne Erfolg.
Nach deutschem Recht sei das Paar nicht verheiratet, entschied das Gericht. In Deutschland werde eine Ehe dadurch geschlossen, dass das Paar vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklärt, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Werde der Wille, die Ehe zu schließen, nicht vor einem Standesbeamten erklärt, haben die Erklärungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine rechtliche Wirkung.
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