Mindestens 219 Euro monatlich: Wer Kinder hat, dem steht in Deutschland in der Regel auch Kindergeld zu. Werden die Kinder erwachsen, erlischt der Anspruch. Aber wann genau?
Für gesunde Kinder gibt es zwischen Vollendung des 18. und 25. Lebensjahres nicht mehr bedingungslos Kindergeld. «Es müssen sogenannte Antragsgründe erfüllt sein», erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Dazu zählt zum Beispiel der Besuch einer Schule, die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Doch spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres ist damit Schluss. Ausnahme: Für Kinder mit Behinderung kann auch darüber hinaus ein Anspruch bestehen.
Schein-Ausbildung reicht für Kindergeldanspruch nicht aus
Das rein formale Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses genügt für die Genehmigung des Kindergeldantrags nicht aus. «Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Kind seinem gewählten Ausbildungsgang nicht ernsthaft nachgeht, liegt keine Berufsausbildung vor und das Kindergeld kann versagt werden», so Nöll.
Bekommt das Kind nach dem Schulabschluss keinen Ausbildungs- oder Studienplatz, kann die Fortzahlung des Kindergelds trotzdem gewährt werden. Voraussetzung: Das Kind hat sich tatsächlich um eine Stelle bemüht. Laut Nöll sind als Nachweis zum Beispiel Bewerbungsschreiben oder Einladungen zu Vorstellungsgesprächen geeignet. Können Eltern die Belege nicht erbringen, kann das Kindergeld versagt werden.
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