Erben können ein Wohnhaus steuerbegünstigt erhalten. Befindet sich im Nachlass eines Erblassers eine Immobilie, die der Erblasser selbst bewohnt hat, können Angehörige das Haus unter Umständen steuerfrei erben.
Das ist möglich, wenn Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder die Kinder das Wohnhaus innerhalb von sechs Monaten selbst nutzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil (Az.: II R 37/16). Dafür müssen die Erben in das Haus einziehen und mindestens zehn Jahre lang dort wohnen, erklärt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Die Erben dürfen die Immobilie in dieser Zeit jedoch nicht verkaufen. Denn sonst müssten sie rückwirkend Erbschaftsteuer auf das Haus zahlen. Das gilt jedenfalls, wenn der persönliche Freibetrag des Erben inklusive dem Steuerwert des Hauses überschritten wird.
In Ausnahmefällen dürfen Erben auch später einziehen – etwa wenn das Haus noch renoviert werden muss. Kommt es durch die Beseitigung eines gravierenden Mangels zu einer zeitlichen Verzögerung, steht dies der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, entschied der BFH in einem anderen Urteil (Az.: II R 46/19). Vorausgesetzt, der Erbe fördert den Baufortschritt angemessen.
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