Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung in zweiter Instanz auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei.
Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Der allein sorgeberechtigten Kindesmutter wurde daher das Sorgerecht in dieser Frage entzogen und deswegen eine ergänzende Pflegschaft angeordnet.
Das Recht auf Selbstbestimmung wiegt schwer
Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei «als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich», befand der Familiensenat des Gerichts.
Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab. Weil sich die Mutter strikt gegen eine Impfung stellte, leitete das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren ein.
Das Familiengericht Pirmasens entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung. Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb nun ohne Erfolg. Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden.
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