Immer mehr Hersteller bringen mit dem Schlagwort «High Protein» Produkte auf den Markt, die besonders viel Eiweiß enthalten. Diese Bezeichnung ist dabei gesetzlich geregelt, wie die Verbraucherzentrale Sachsen schreibt. Hersteller dürfen sie nur nutzen, wenn mindestens 20 Prozent des Energiegehaltes – also der Kalorien – aus Proteinen stammen.
Auch für die «Proteinquelle» gelten Regeln
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung erklärt dieses Prinzip am Beispiel eines Puddings, der 80 Kilokalorien und 10 Gramm Eiweiß enthält. Da in einem Gramm Eiweiß vier Kilokalorien stecken, ergeben sich in Summe 40 Kilokalorien aus Eiweiß. Damit stammt die Hälfte des Energiegehaltes aus Proteinen. Der Pudding ist eindeutig ein High-Protein-Produkt.
Übrigens: Auch für die Angabe «Proteinquelle» gibt es Regeln. Laut Verbraucherzentrale Sachsen müssen dafür mindestens zwölf Prozent des Energiegehalts aus Proteinen stammen.
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