Ein Schüler, der beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Bei einem entsprechenden Ereignis handle es sich um einen Wegeunfall, bei dem der Schutz der Schülerunfallversicherung greife, hieß es zur Begründung.
Im Januar 2015 war der damals fast 16-jährige Kläger aus Brandenburg auf der Zugfahrt von der Schule nach Hause auf die den Regionalexpress anschiebende Lok geklettert.
Auf dem Dach erlitt er einen Starkstromschlag aus der Oberleitung. Der Kläger überlebte schwer verletzt. Er zog sich unter anderem hochgradige Verbrennungen von etwa 35 Prozent der Körperoberfläche zu.
Die Unfallkasse Brandenburg lehnte die Anerkennung eines Wegeunfalls und die Übernahme der Behandlungskosten ab Zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit bestünde «kein innerer sachlicher Zusammenhang».
Dagegen hatte der Schüler zunächst erfolgreich vor dem Sozialgericht Potsdam geklagt. In zweiter Instanz verneinte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einen Wegeunfall und wies die Klage ab.
Der 2. Senat des BSG hob diese Entscheidung nun auf. Die Kasseler Richter argumentierten unter anderem, der Aufstieg auf die Lok habe den unmittelbaren Heimweg von der Schule nicht unterbrochen.
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