Beim Blick oder Kauf auf bereits eingelegtes, aber unverpacktes Grillgut am Fleischstand oder an der Metzger-Theke schwingt vielleicht ein komisches Gefühl mit: Na, wer weiß, was das für Fleisch ist? Musste es dringend weg? Hat es viel Zotteln?
Doch die Marinade hat noch einen anderen Haken: Sobald die Gewürztunken aus Paprika, Kräuter, Bier und Co. ins Spiel kommen, muss der Anbieter die Herkunft nicht offenlegen. Über diese Lücke in der aktuellen Gesetzgebung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Schweine-, Geflügel-, Schaf- oder Ziegenfleisch ärgern sich die Verbraucherschützer des Projekts «Lebensmittelklarheit» der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
«Bei marinierten Steaks oder Bratwürsten, die gerne auf dem Grill landen, bleibt die Herkunft im Dunkeln – es sei denn, der Anbieter gibt sie freiwillig an», erklärt Stephanie Wetzel, Koordinatorin von «Lebensmittelklarheit».
Mariniertes Fleisch gilt nicht mehr als unverarbeitet
Seit Februar ist die Angabe der Herkunft von unverpacktem Fleisch zwar gesetzlich vorgeschrieben. Danach muss der Verkäufer genau wie bei verpackter Fleischware Auskunft geben können, wo ein Tier aufgezogen und wo es geschlachtet wurde. Die neue Regelung gelte allerdings nur für unverarbeitetes Fleisch, beispielsweise ungewürztes Steak, Filet oder Hackfleisch, erklärt Wetzel.
Die Herkunftskennzeichnung muss auch auf verarbeitete Fleischprodukte ausgeweitet werden – und zwar EU-weit, fordert Wetzel. «Nur so können Verbraucher und Verbraucherinnen eine informierte Entscheidung treffen», so die «Lebensmittelklarheit»-Koordinatorin.
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