Genauso wie Erwachsene müssen sich Kinder für eine Flugreise immer ausweisen können. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Für Flüge innerhalb von der EU braucht es einen gültigen Personalausweis und für Flüge außerhalb der EU in der Regel einen gültigen Reisepass.
Mitunter genügt auch der sogenannte Kinderreisepass – falls noch ein gültiger vorliegt. Denn neu ausgestellt werden Kinderreisepässe seit 2024 nicht mehr.
Wichtig: Reist das Kind mit einer Organisation, nur einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten, wird für viele Länder außerdem eine Reisevollmacht zur Einreise benötigt, so das EVZ.
Das musste auch Cathy Hummels feststellen, die mit ihrem Sohn von München nach Mallorca fliegen wollte – doch zunächst nicht in den Flieger durfte, weil sie keine Einverständniserklärung mitsamt der Originalunterschrift des Kindsvaters, Fußballer Mats Hummels, vorlegen konnte. Darüber berichtete die Moderatorin auf ihrem Instagram-Profil.
Immerhin gab es ein Happy End: Am Ende ließ sich noch ein Dokument mit der Unterschrift ihres Ex-Mannes auftreiben, sodass sie und ihr Sohn doch noch fliegen konnten.
Das sollte in der Reisevollmacht nicht fehlen
Um Probleme bei der Einreise mit dem Kind zu vermeiden, sollte die Einverständniserklärung laut dem Auswärtigen Amt folgende Informationen enthalten: Personalien der minderjährigen Person, Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten, die geplante Reiseroute und die Personalien der Begleitpersonen.
Vorlagen für solch eine Reisevollmacht finden sich zum Beispiel auf der Website des ADAC in verschiedenen Sprachen und für unterschiedliche Anwendungsfälle (https://dpaq.de/n5AJM).
Der ADAC informiert darüber, dass in einigen Ländern, etwa in Nordmazedonien oder Griechenland, die Reisevollmacht für die Einreise zusätzlich amtlich beglaubigt sein muss.
Außerdem weisen die Juristen des Verkehrsclubs darauf hin, dass man sich im Zweifel bei den Auslandsvertretungen des Reiselandes – also in der Botschaft oder einem Konsulat – schlaumachen sollte, ob noch weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes.
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