Grundidee der elektronischen Patientenakte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner, in dem alle wichtigen Gesundheitsdokumente gesammelt werden. Versicherte möchten oft auch selbst auf diesen Ordner zugreifen können. Laut Gesundheitsexpertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist die ePA-App der Krankenkasse erforderlich, um die vollen Funktionen nutzen zu können. Mit dieser App können Nutzer nicht nur den Inhalt der Akte einsehen, sondern auch Zugriffsrechte für Arztpraxen und Apotheken anpassen sowie ältere Dokumente hochladen.
Wie man die passende App findet
Jede Krankenkasse bietet ihre eigene ePA-App an. Der genaue Name der Anwendung kann über eine Liste der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, herausgefunden werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die verschiedenen ePA-Apps unterschiedliche Anforderungen an das Betriebssystem des Smartphones stellen. Beispielsweise benötigt eine App iOS 15, während eine andere iOS 17 verlangt. Auf Android-Geräten laufen die Anwendungen in der Regel ab Version 10.
Einrichtung der ePA-App
Nach dem Herunterladen der App beginnt der Einrichtungsprozess. Dazu benötigt man:
- eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion
- eine PIN, die bei der Krankenkasse angefordert werden muss.
Diese PIN wird nicht einfach per Post zugesendet; die Versicherten müssen sich authentifizieren. Das gängigste Verfahren ist das Postident-Verfahren, bei dem man sich in einer Postfiliale mit dem Personalausweis legitimiert.
Sobald die PIN vorliegt, kann die ePA-App eingerichtet werden. Der Ablauf kann je nach Krankenkasse leicht variieren.
Zukünftige Alternativen zur App
In Zukunft wird es auch einen ePA-Client geben, der den Zugriff auf die eigene Akte über Laptop oder PC ermöglicht. Dieser wird für den Sommer angekündigt. Sabine Wolter betont die Wichtigkeit dieser Desktop-Anwendung, da viele ältere Menschen, die nicht mit Smartphones vertraut sind, aber Erfahrung im Umgang mit PCs haben, darauf warten.
Ohne App oder Client kann die ePA nur passiv genutzt werden. Laut der Verbraucherzentrale NRW bedeutet dies, dass man keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten kann. Um Zugriffsrechte für Arztpraxen anzupassen, muss man sich an die Ombudsstelle der Krankenkasse wenden. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, die die ePA-App auf ihrem Endgerät einrichten kann.
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