In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Diese Erkrankung hat nicht nur Auswirkungen auf die Betroffenen, sondern oft auch auf deren Angehörige. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig über die rechtlichen Herausforderungen zu informieren, die mit der Krankheit einhergehen.
Früh handeln: Erste Anzeichen ernst nehmen
Demenz beginnt oft schleichend, zunächst mit Vergesslichkeit oder Orientierungslosigkeit. Angehörige sollten diese Symptome ernst nehmen und rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen. Eine der wichtigsten Vorkehrungen ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, die es einer vertrauten Person ermöglicht, rechtliche Entscheidungen zu treffen, sobald die betroffene Person dazu nicht mehr in der Lage ist.
Verträge abschließen – was ist noch erlaubt?
Solange die Person mit Demenz in der Lage ist zu verstehen, was sie unterschreibt, gilt sie rechtlich als geschäftsfähig. In diesem Fall sind alle Verträge gültig. Problematisch wird es jedoch, wenn die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist; dann können bereits bestehende Verträge für ungültig erklärt werden. Angehörige oder gesetzliche Betreuer haben die Möglichkeit, solche Verträge anfechten und möglicherweise das gezahlte Geld zurückfordern.
Kleinere Einkäufe, wie der Erwerb von Lebensmitteln oder Zeitungen, sind als „Bagatellgeschäfte“ weiterhin erlaubt, auch wenn die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist.
Ungewollte Verträge erkennen und widerrufen
Es kommt häufig vor, dass Betroffene unbewusst kostspielige Abonnements oder Kaufverträge abschließen, oft per Telefon oder online. Angehörige sollten hier eingreifen können. In vielen Fällen besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, besonders bei Haustürgeschäften oder Online-Bestellungen. Sollte diese Frist abgelaufen sein, kann der Hinweis auf die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person hilfreich sein. Ein ärztliches Attest kann dazu beitragen, Verträge anfechtbar zu machen.
Es ist wichtig, regelmäßig Kontoauszüge und Post zu überprüfen und keine Kontodaten herauszugeben. Sollte es dennoch zu einer unberechtigten Abbuchung kommen, sollte diese umgehend storniert werden.
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