Erkennen Ärztinnen oder Ärzte eine Krebserkrankung zu spät, müssen sie unter Umständen Schmerzensgeld an die betroffenen Patientinnen oder Patienten zahlen.
Die Höhe der Geldsumme hängt unter anderem von der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, dem Alter der Patienten sowie deren familiärer Situation ab. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Witwer klagt für verstorbene Frau
Der DAV verweist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Das hatte einer Frau, bei der ein Tumor im Oberschenkel zu spät erkannt wurde und der auch deshalb weiter streuen und letztlich nicht mehr eingedämmt werden konnte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 53 000 Euro zugesprochen.
Die 70-Jährige starb an dem Krebs, ihr Ehemann hatte nach ihrem Tod als Erbe die Forderungen gegen den behandelnden Mediziner geltend gemacht (Az.: 8 U 142/18).
Tumor zu spät erkannt
Zahlen musste das Geld ein Orthopäde, in dessen Praxis die Frau wegen eines schmerzenden und geschwollenen Oberschenkels gegangen war. Der Mediziner hatte zunächst nur ein Hämatom diagnostiziert und Schmerzmittel verschrieben.
Einige Wochen später brachte eine MRT-Untersuchung die tatsächliche Ursache ans Licht – der Tumor wurde operativ entfernt, doch er hatte schon gestreut. Gut anderthalb Jahre später starb die Frau.
Einem Sachverständigen zufolge hätte die Patientin wohl eine um 10 bis 20 Prozent bessere Prognose gehabt, sofern der Tumor bereits in Folge der ersten Untersuchung beim Orthopäden entdeckt worden wäre. Ohne den Fehler des Arztes hätte die Frau dem Gericht zufolge «womöglich noch eine ganze Reihe von Jahren leben können».
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