19. September 2024

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Kredit muss nicht immer zusammen abbezahlt werden

Auch nach einer Trennung sind Paare in der Regel für das Tilgen von Krediten gemeinsam verantwortlich. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Für einen gemeinsamen Kredit haften Ehepartner nach einer Trennung in der Regel auch gemeinsam. Anders kann es sich verhalten, wenn einer der Ex-Partner aus einem Teil des Kredits alleine den Nutzen zieht. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 93/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte das Ehepaar einen Kredit in Höhe von 38 000 Euro aufgenommen. Davon nutzten sie rund 18 000 Euro, um einen anderen Kredit abzulösen. Mit diesem hatten sie ein Auto finanziert. Der Wagen war das Familienfahrzeug. Nachdem sich das Paar Ende 2015 getrennt hatte, nutzte der Mann den Pkw allein.

Der Mann zahlte die Kreditraten. Von seiner früheren Partnerin verlangte er die hälftige Erstattung der Raten, die er seit ihrer Trennung gezahlt hatte. Für die Zukunft sollte sie ihn zur Hälfte freistellen.

Das Gericht gab dem Mann nur zum Teil Recht. Seine Ex-Partnerin müsse nicht für die rund 18 000 Euro haften, die auf die Umschuldung des Pkw-Kredits entfielen. Mit der Trennung habe der Familie das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestanden, da nur der Mann es genutzt habe.

Wer allein den Nutzen habe, der müsse auch allein die Lasten tragen. Den übrigen Anteil am Kredit müssen Mann und Frau jeweils zur Hälfte abtragen. Laut Gesetz hafteten Gesamtschuldner zu gleichen Teilen, wenn nichts anderes festgelegt sei, und hierfür gebe es im vorliegenden Fall keine Indizien. Es gebe auch keine Anzeichen, dass der Mann das Geld für eigene Zwecke verwendet habe.