24. November 2024

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EU-Behörde: Farbstoff E171 im Essen nicht sicher

Viele Süßigkeiten enthalten Farbstoffe. Hierfür zugelassen ist bisher auch E171, eine Zutat, die Lebensmittel weiß färbt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Henning Kaiser/dpa)

Das als Farbstoff in vielen Lebensmitteln verwendete Titandioxid ist nach Einschätzung einer EU-Behörde wegen möglicher Krebsrisiken nicht sicher für den menschlichen Verzehr. Ihre neue Bewertung gaben die Fachleute der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bekannt.

Titandioxid, in der Zutatenliste oft E171 genannt, kann zum Beispiel in Kaugummi, anderen Süßigkeiten, Backwaren, Suppen und Salatsoßen stecken. Verbraucherschützer etwa von Foodwatch fordern seit einiger Zeit einen Verzicht auf den Stoff, der für weiße Farbe sorgt.

Die Experten der EU-Behörde fanden nach eigenen Angaben zwar keine abschließenden Beweise für eine toxische Wirkung von E171. Sie konnten aber negative Effekte auf das menschliche Erbgut in den Zellen und mögliche Krebsrisiken nicht ausschließen. Deshalb gaben sie die Empfehlung, Titandioxid als nicht mehr sicher zum Essen einzustufen. Die Behörde verhängte kein Verbot, sondern gibt ihre Studien an die Europäische Kommission und die 27 EU-Mitglieder. Brüssel und die Staaten können dann mit Vorschriften aktiv werden.

Die EFSA in Parma war in einer früheren Studie 2016 zu einem weniger strengen Schluss gekommen. Sie hielt damals mehr Forschung für erforderlich. Jetzt erläuterte der für Lebensmittelzusätze verantwortliche EFSA-Sachverständige, Maged Younes: «Unter Berücksichtigung aller verfügbaren wissenschaftlichen Studien und Daten kam das Gremium zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.» Entscheidend gewesen seien Bedenken mit Blick auf die DNA, also das genetische Erbmaterial von Zellen. Zwar nehme man durch Essen nur wenig Titandioxid-Partikel auf: «Sie können sich jedoch im Körper ansammeln», erläuterte der Experte.

Die EFSA habe ihre Sicherheitsbewertung auf Ersuchen der EU-Kommission neu geprüft, hieß es. Dabei seien zahlreiche Studien genutzt worden, die seit 2016 verfügbar geworden seien. So ging es etwa um Daten zu besonders kleinen Partikeln, sogenannten Nanopartikeln. Titandioxid enthalte bis zu 50 Prozent davon.

Titandioxid kann auch in anderen Produkten sein, etwa in Zahnpaste und Waschmittel. Um diese Waren ging es bei der Prüfung nicht. Für eine andere Produktgruppe, etwa für Farben, Lacken oder Mörtel, hatte die EU-Kommission 2019 erklärt, dass es für Titandioxid in Pulverform künftig einen Warnhinweis geben sollte. Dabei ging es um mögliche Krebsrisiken durch das Einatmen von Pulver.