Babysitten läuft oft unter der Hand. Doch überlassen Eltern ihr Kind für ein paar Stunden anderen, sollten sie für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Die Aktion Das sichere Haus (DSH) nennt dafür die Haftpflicht- und die gesetzliche Unfallversicherung.
Geht etwas kaputt, sind jugendliche Babysitter meist über die Familienhaftpflicht ihrer eigenen Eltern mitversichert. Ansonsten sollte der Babysitter eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Es kann auch sein, dass die Familienhaftpflicht des Arbeitgebers, das sind in dem Fall die Eltern, die ihr Kind hüten lassen, beschäftigte Personen einschließt – dafür am besten die Police checken.
Ebenso wichtig ist die gesetzliche Unfallversicherung, sollte auf dem Weg zum Job oder beim Aufpassen selbst ein Unfall passieren. Verdient ein Babysitter mit diesem und anderen Jobs unter 450 Euro im Monat, ist er mit einer Anmeldung bei der Minijobzentrale automatisch gesetzlich unfallversichert. Verdient er mehr, muss ihn der Arbeitgeber bei der Versicherung anmelden.
Mehr Nachrichten
Rodel, Ski, Helm: Gut ausgerüstet ins Wintervergnügen
Zusammen am Tisch: Wie gemeinsames Essen die Seele stärkt
Stress im Schulalltag: Wie kann ich meinem Kind helfen?