Eine Mehrgenerationen-WG kann für alle Beteiligten das Alltagsleben bereichern. Damit ein solches Projekt aber auch funktioniert, sollten die Beteiligten gut planen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Wichtige Fragen: Welche Wohnwünsche gibt es? Wie viel Geld steht zur Verfügung? Wird neu oder ein bestehendes Haus umgebaut?
Wichtig auch: Wie werden die zukünftigen Besitzverhältnisse geregelt? Das ist deshalb von Bedeutung, weil davon abhängt, wer wie viel Mitspracherecht bei der Gestaltung und Nutzung der Immobilie hat, rät der VPB. Auch die Frage welchen Einfluss später mögliche Erben bekommen, klärt sich über die Eigentumsverhältnisse. Im Prinzip sind zwei Varianten denkbar:
– Ein großes Haus im Alleineigentum: Eine Partei besitzt ein großes Haus, die andere Partei ist Mieter. Der Vorteil: Die Entscheidungen liegen in einer Hand. Das Zusammenleben wird über die Hausordnung geregelt. Die Zukunft kann über Erbe und Vorkaufsrechte abgesichert werden. Ein Wechsel einzelner Parteien ist jederzeit möglich.
– Die Immobilie in Form einer Wohneigentumsanlage: Hier können Wohnungen unabhängig voneinander bewohnt und vererbt werden. Der gemeinschaftliche Besitz einer Immobilie muss detailliert geklärt werden. Wichtig zu bedenken: Sobald ein Objekt nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt werden soll, muss es sich auch baulich aufteilen lassen. Und zwar so, dass die nötige Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann.
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