Die Barmer Krankenkasse hat vor Informationslücken bei der Verordnung von Medikamenten an Schwangere gewarnt, die Risiken für ungeborene Kinder bedeuten können.
Die Arzneimitteltherapie von Frauen im gebärfähigen Alter werde bis heute unzureichend dokumentiert, sagte Vorstandschef Christoph Straub.
Daher sollte es für sie einen Rechtsanspruch auf einen einheitlichen Medikationsplan geben – nicht nur wie bisher erst ab der regelmäßigen Einnahme von drei Medikamenten. Nötig sei grundsätzlich ein früher Medikamenten-Check auf Schwangerschaftsrisiken. Nach Eintritt einer Schwangerschaft komme das häufig zu spät.
Laut einer Auswertung bekamen von rund 66.500 Barmer-Versicherten mit Entbindung im Jahr 2018 im ersten Schwangerschaftsdrittel 663 sogenannte Teratogene verordnet, also Substanzen, die Fehlbildungen beim Ungeborenen hervorrufen können. Es gebe starke Präparate, die das Risiko für grobe Fehlbildungen des Embryos verzehnfachten. Zu den problematischen Präparaten gehörten beispielsweise einige Mittel gegen epileptische Anfälle.
«Spätestens mit Eintritt der Schwangerschaft darf kein Teratogen mehr zum Einsatz kommen», sagte Straub. Genau genommen müsse der Schutz des ungeborenen Kindes bereits davor beginnen. Vor allem für Gynäkologinnen und Gynäkologen sei es schwer bis unmöglich, rechtzeitig Teratogene abzusetzen. Verordnet werden sie in der Regel von Hausärzten.
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