Mancher möchte über den eigenen Tod hinaus für eine Herzensangelegenheit Geld geben. Mit dem Nachlass gemeinnützige Organisationen unterstützen.
Damit dieser Wunsch in Erfüllung geht, ist eines wichtig: «Ein unmissverständlich geschriebenes Testament», sagt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative «Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum» in Berlin.
Es reicht, wenn das Testament handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Theoretisch kann man seinen gesamten Nachlass einer gemeinnützigen Organisation zukommen lassen. «Dann stehen den Hinterbliebenen aber oft Pflichtteilsansprüche zu», erklärt der Bonner Fachanwalt für Erbrecht, Eberhard Rott.
Denkbar ist auch, dass die gemeinnützige Organisation die Hälfte des Vermögens bekommt und die andere Hälfte geht an die Hinterbliebenen. Eine weitere Möglichkeit: Die gemeinnützige Organisation erhält aus dem Nachlass einen Einmalbetrag. Natürlich kann man auch mehrere Vereine und Initiativen im Testament bedenken.
Frühzeitig das Gespräch mit Angehörigen suchen
Doch egal, welche Variante der Erblasser oder die Erblasserin wählt: Viele von ihnen fragen sich, ob und wie sie ihre Entscheidung gegenüber ihren nächsten Angehörigen kommunizieren – schließlich werden diese eines Tages entweder weniger oder allenfalls einen Pflichtteil erben. Eberhard Rott plädiert für Offenheit. Er rät: «Unbedingt mit den nächsten Angehörigen frühzeitig das Gespräch suchen und sie über den eigenen Wunsch informieren.»
Je früher Angehörige darüber Bescheid wüssten, desto besser, findet auch Susanne Anger. Auf jeden Fall vermeidet man so, dass es nach dem Tod zu Überraschungen beim Lesen des Testaments kommt.
Kontakt zur Organisation suchen
Es macht darüber hinaus Sinn, mit der Organisation, die man testamentarisch bedenken möchte, im Vorfeld Kontakt aufzunehmen. Denn längst nicht jede Organisation kann mit einem ihr zugedachten Nachlass, zum Beispiel einer Immobilie in einer Kleinstadt, etwas anfangen. Wobei es auch hier eine Lösung geben könnte, wie Eberhard Roth schildert: «Ein Testamentsvollstrecker veräußert die Immobilie und überweist den Erlös an die Organisation.»
Vererben, vermachen, stiften: Wer seinen Nachlass für Gutes einsetzen möchte, hat verschiedene Varianten zur Wahl – nur welche ist die richtige? «Das kommt drauf an», sagt Anger.
Option 1: Vererben
Wird eine Organisation per Testament zur Erbin bestimmt, übernimmt diese nicht nur das gesamte Vermögen, sondern auch Pflichten und Verbindlichkeiten: Das schließt mögliche Schulden ein.
Mit der jeweiligen Organisation kann man, falls sie Erbin wird, oft auch vereinbaren, dass sie sich im Todesfall zum Beispiel um die Wohnungsauflösung, um den Hund oder um die Grabpflege kümmern. «Eine solche mögliche Option kann vor allem für diejenigen von Interesse sein, die keine nahen Angehörigen haben», sagt Anger.
Option 2: Vermachen
Will man nur einen Teil des Vermögens für einen guten Zweck vorsehen, ist zumeist ein Vermächtnis ideal. «Im Testament wäre dann ein Satz wie «Die Organisation XY soll ein Vermächtnis von X Euro erhalten.» ausreichend», erklärt Anger am Beispiel.
Auch hier ist es wichtig, der Organisation im Vorfeld mitzuteilen, für was genau sie die Zuwendung eines Tages verwenden soll.
Option 3: Stiften
Wer über ein sehr großes Vermögen verfügt, für den kann es Sinn machen, eine eigene Stiftung zu gründen. «Möglich ist aber auch eine Zustiftung in eine bereits vorhandene Stiftung», sagt Eberhard Rott. Interessierte können sich etwa beim Deutschen Stiftungszentrum beraten lassen.
Was natürlich immer möglich ist: Schon zu Lebzeiten Teile seines Vermögens für einen guten Zweck verschenken.
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