Bei der Entscheidung über eine Umgangsregelung kommt nicht nur dem Wohl der Kinder, sondern auch ihrem Willen eine wesentliche Rolle zu. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az: 3 UF 144/20). Es hatte ein Wechselmodell abgelehnt, weil es dem Wunsch der Kinder widersprach.
Im konkreten Fall leben zwei Kinder bei der Mutter und haben regelmäßigen Umgang mit ihrem Vater. Das reichte diesem jedoch nicht aus: Er stellte sich ein wöchentliches Wechselmodell vor. In dem Umgangsverfahren sprachen sich Mutter und Kinder dafür aus, die Regelung so zu belassen, wie sie war.
Mit Erfolg. Die bestehende Regelung entspreche dem Kindeswohl am besten, so die Richter. Beide Kinder hätten einen reifen und sehr verständigen Eindruck gemacht. Sie hätten ausdrücklich erklärt, dass sie eine Änderung nicht wünschten. Das Gericht war überzeugt, dass es den Kindern, die unter dem Konflikt ihrer Eltern unzweifelhaft litten, am ehesten gerecht würde, wenn sie ihren Willen schlicht respektierten.
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