24. November 2024

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BGH erlaubt Infoblatt zum Grünen Star

Laut einem Infoblatt der Augenärzte ist trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Marijan Murat/dpa)

Augenärzte dürfen in einem Informationsblatt für Patienten darauf hinweisen, dass eine Früherkennungsuntersuchung für Grünen Star auch ohne typische Beschwerden geboten sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Berufsverband der Augenärzte Deutschlands zurückgewiesen.

Eine beanstandete Formulierung in dem Infoblatt sei nicht unwirksam. Das Landgericht Düsseldorf hatte der Klage noch stattgegeben, das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen wies sie ab. Die Verbraucherschützer gingen gegen diese Entscheidung vor dem BGH in Revision. (Az.: III ZR 63/20)

Es ging um die Passage: «Ich habe die Patienteninformation zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom) gelesen und wurde darüber aufgeklärt, daß trotz des Fehlens typischer Beschwerden eine Früherkennungsuntersuchung ärztlich geboten ist.» Darunter hat der Patient laut BGH die Möglichkeit, die Erklärungen «Ich wünsche eine Untersuchung zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom).» oder «Ich wünsche zurzeit keine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung», anzukreuzen. Schlussendlich sind Unterschriften des Patienten und des Arztes vorgesehen. Die Verbraucherschützer hatten die Klausel als unzulässige Tatsachenbestätigung empfunden und wollten, dass der Verband seinen Mitgliedern nicht mehr deren Verwendung empfiehlt.

Die Augenerkrankung Glaukom kann laut dem Ärzteverband unentdeckt und unbehandelt zur Blindheit führen. In Deutschland hätten etwa drei Millionen Menschen einen zu hohen Augeninnendruck, ein Risikofaktor für Glaukom. Rund 800.000 Menschen seien an einem Glaukom erkrankt. Mit zunehmendem Alter steige die Häufigkeit: «Ein erhöhter Augeninnendruck mit oder ohne Glaukom tritt bei ca. 2,4 Prozent aller Personen ab dem 40. Lebensjahr auf», hieß es. «Jenseits des 75. Lebensjahres liegt die Häufigkeit bereits zwischen 7 und 8 Prozent.»