24. November 2024

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Corona: Muss ich meine Patientenverfügung anpassen?

Patientenverfügungen decken auch Krankheiten ab, die noch nicht bekannt sind. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Welchen medizinischen Behandlungen stimme ich zu, wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann? Um diese Frage vorab zu klären und die Antworten festzuhalten, ist eine Patientenverfügung sinnvoll. Manch einer fragt sich vielleicht: Muss ich die nun mit Blick auf eine mögliche schwere Corona-Infektion anpassen?

Laut der Notarkammer Celle deckt eine Patientenverfügung grundsätzlich auch Erkrankungen ab, die bislang unbekannt sind. Ermöglicht oder unterbindet die Patientenverfügung bestimmte medizinische Eingriffe bei vergleichbaren Erkrankungen, lässt sich das auch auf Corona anwenden.

Musterformulare aus dem Netz reichen meist nicht

Bei Corona geht es oft um die Frage der künstlichen Beatmung. Denn dafür werden Patientinnen und Patienten in aller Regel sediert, sind also nicht bei Bewusstsein. Wer einen solchen Fall klar regeln möchte, sollte seine Patientenverfügung besser überprüfen lassen. Neben Notaren kann man hier auch Verbraucherzentralen über ihre Beratungsstellen, Ärzte oder spezialisierte Anwälte ansprechen.

Denn: Patientenverfügungen sollten so konkret wie möglich formuliert werden. Laut der Notarkammer erfüllen Musterformulare aus dem Internet diesen Anspruch nicht immer.