Es ist eigentlich kein Weglaufen oder Ausbüxen. Menschen mit Demenz, die «abhauen», haben in ihren Gedanken zumeist ein konkretes Ziel.
Sie möchten ihren – längst erwachsenen – Sohn vom Kindergarten abholen, wichtige Einkäufe erledigen oder zum Kaffeeklatsch bei einer Freundin, die tatsächlich schon vor Jahren verstorben ist.
Für Betroffene scheinen die Verpflichtungen und Verabredungen real. Also verlassen sie die Wohnung – mitunter kaum bekleidet. Unterwegs verlieren sie die Orientierung und finden oft nicht mehr heim.
Nicht immer gehen solche Vorfälle glimpflich aus. «Und das Risiko, dass sich solche Situationen wiederholen, ist hoch», sagt Professor Oliver Peters. Der Oberarzt leitet an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité das Modul Altersmedizin.
Bewegungsdrang zu bestimmten Tageszeiten
In der Regel kommt es zu einer sogenannten Weglauf- oder Hinlauftendenz bei Menschen, deren Demenz im fortgeschrittenen Stadium ist. Sie haben kein Gefühl mehr für die Zeit, teils leben sie gedanklich in der Vergangenheit. «Es sind bestimmte Tageszeiten, wo es bei Betroffenen gehäuft zu einem Bewegungsdrang kommt», erklärt der Neurologe Michael Lorrain. Er ist Vorstandsvorsitzender des Vereins Alzheimer Forschung Initiative (AFI).
Nach seinen Angaben ist vor allem die Zeit zwischen 17 und 19 Uhr kritisch. In dieser Phase verspürten Menschen mit Demenz im fortgeschrittenen Stadium häufig eine große Unruhe.
Weil viele der Betroffenen unter Schlafstörungen leiden, haben sie nicht selten auch nachts den Wunsch, aufzustehen und aus dem Haus zu gehen. «Zum Drang, sich zu bewegen, kommt zumeist eine fehlende Hemmschwelle», erläutert Peters, der Mitglied im Vorstand des Forschungsverbunds Kompetenznetz Demenzen ist.
Die fehlende Hemmschwelle könne dazu führen, dass Betroffene beispielsweise im Pyjama oder im Nachthemd auf die Straße laufen. «Gerade bei schlechter Beleuchtung draußen ist dann die Gefahr groß, dass sie beispielsweise Opfer eines schweren Verkehrsunfalls werden», sagt der Charité-Mediziner.
Betroffene nicht einfach «einschließen»
Für Angehörige ist die Situation alles andere als einfach. Die Vorstellung, was alles passieren könnte, bereitet ihnen Angst und Sorgen. Können sie nicht einfach Fenster und Türen abschließen? «Das ist keine gute Idee», sagt Lorrain. Betroffene könnten mit Panik und Aggressivität reagieren, wenn sie sich eingeschlossen fühlen.
Anstatt eine Tür abzuschließen, kann es besser sein, die Klinke hochkant zu stellen, damit sie nicht ohne weiteres heruntergedrückt werden kann. Denkbar ist, an der Haustür eine technische Vorrichtung anbringen zu lassen. Peters erklärt: «Dann kann die Tür nur noch über eine Zahlenkombination geöffnet werden. Der Mensch mit Demenz kann in aller Regel nicht unbemerkt das Haus verlassen.»
Auch eine Art Alarmvorrichtung an der Haustür ist eine Option. Wobei eine solche Lösung vergleichsweise teuer ist. «Günstiger, aber ebenfalls effektiv, können Glöckchen, klingende Mobiles oder sogenannte Alarmmatten an der Haustür sein», sagt Lorrain.
Der Neurologe und Alzheimer-Experte kennt noch einen eher simplen Trick: «Einfach die Schuhe verstecken.» Denn in aller Regel gingen Betroffene nicht barfuß aus dem Haus.
Ansonsten rät Lorrain aber: «Angehörige sollten in der Wohnung möglichst nicht viel verändern.» Dies könne Menschen mit Demenz beunruhigen. Deshalb ist seine Empfehlung auch, einen aufgrund der Erkrankung nötigen Umzug in einem möglichst frühen Demenz-Stadium zu machen. Später finden sich Betroffene womöglich nicht mehr zurecht in dem neuen Zuhause.
Der schmale Grat mit den Funksendern
Eine weitere technische Option zum Schutz von Betroffenen ist ein Ortungschip. Die betreffende Person trägt diesen Funksender bei sich, der bei Überschreiten eines bestimmten Bereichs ein Signal abgibt und damit die Aufmerksamkeit von Angehörigen weckt.
Der Chip kann in einem Armband versteckt sein, an einer Halskette oder am Gürtel getragen werden. Über einen solchen Sender lässt sich der Träger oder die Trägerin per GPS orten, falls er oder sie doch unbemerkt das Haus verlassen hat und vermisst wird.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Die Ortung lässt sich so einrichten, dass sie durch Angehörige über PC oder Smartphone erfolgt, oder, dass eine Notrufzentrale sie übernimmt.
Allerdings ist die Ortung ein Eingriff in die Rechte des Menschen mit Demenz. So kommt die Möglichkeit nur dann in Frage, wenn der oder die Betroffene damit einverstanden ist. Denn es ist ein schmaler Grat: Wo hört der Schutzgedanke auf und wo fängt die Überwachung an?
Notfallausweis in der Tasche
Entscheidet sich ein Betroffener gegen so einen Chip, ist es gut, wenn er zumindest einen Notfallausweis in den Jacken und Taschen hat, für den Fall des Weglaufens. «Dieser Ausweis enthält neben Name und Adresse der Person und der Angehörigen auch eine Notfallrufnummer», erklärt Lorrain. So können andere die Angehörigen kontaktieren oder den Patienten selbst wieder sicher nach Hause bringen.
Angehörige können darüber hinaus Nachbarn oder Geschäftsinhaber rund um die Wohnung bitten, ein Auge auf einen Menschen mit Demenz zu haben – und Bescheid zu geben, falls er oder sie einen orientierungslosen Eindruck macht.
Ist jemand für längere Zeit verschwunden und nicht aufzufinden, sollten Angehörige in jedem Fall die Polizei einschalten.
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