Ab einem gewissen Alter müssen Minderjährige selbst ihre Einwilligung in eine Impfung geben. Das ist in der Regel mit etwa 14 Jahren der Fall. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall teilten sich getrenntlebende Eltern das Sorgerecht für ihre 14-jährige Tochter. Beide konnten sich nicht einigen, ob das Mädchen gegen Corona geimpft werden sollte. Der Vater befürwortete die Impfung, die Mutter lehnte sie ab. Der Vater beantragte, dass das Familiengericht ihm die Entscheidung dazu zu überträgt. Dagegen legte das Mädchen erfolgreich Beschwerde ein, da sie sich erst mal nicht impfen lassen und zunächst ein Beratungsgespräch mit ihrer Kinderärztin führen wolle.
Es zählt nicht das Alter, sondern die Einsichtsfähigkeit
Es spreche zwar viel dafür, die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil zu übertragen, der sich an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission orientiere. Bei Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und über eine entsprechende Reife verfügen, müsse jedoch deren Einwilligung in die Impfung hinzukommen, argumentierte das OLG.
Auf den Willen des Kinds müsse man Rücksicht nehmen – jedenfalls wenn mit zunehmender Reife die Selbstbestimmung des Kindes an Gewicht gewinne und es sich eine eigenständige Meinung bilden könne. Dabei gebe es keine feste Altersgrenze. Vielmehr sei die individuelle Entwicklung des Kinds ausschlaggebend. Das Gesetz gehe aber an vielen Stellen davon aus, dass mit 14 ein gewisses Maß an Einsichtsfähigkeit und Eigenverantwortung vorhanden sei. So würden etwa Kinder mit 14 Jahren auch strafmündig.
Mehr Nachrichten
Rodel, Ski, Helm: Gut ausgerüstet ins Wintervergnügen
Zusammen am Tisch: Wie gemeinsames Essen die Seele stärkt
Zusammen am Tisch: Wie gemeinsames Essen die Seele stärkt