Glaubt ein Mann, der biologische Vater eines Kindes zu sein, kann er das nicht einfach so gerichtlich feststellen lassen. Entscheidend ist vielmehr, in was für einer Familiensituation das Kind lebt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 12 WF 221/20) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im verhandelten Fall geht es um ein im Juni 2020 geborenes Mädchen. Es lebt bei seiner Mutter und deren Ehemann. Dieser Mann sei nicht der biologische Vater, behauptet ein anderer Mann, der Vater sei er selbst. Die Frau habe vor der Geburt noch eine eigene Wohnung gehabt und er habe mit Beginn der Schwangerschaft Verantwortung für das Kind übernehmen wollen.
Als der Mann nun seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen wollte und Verfahrenskostenhilfe beantragte, wurde diese abgelehnt. Sein Antrag habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, argumentierte das Gericht.
Zwischen dem rechtlichen Vater und dem Mädchen bestehe eine sozial-familiäre Beziehung. Er übernehme eindeutig Verantwortung für das Kind, weil er spätestens seit der Geburt mit Mutter und Kind zusammenlebe. Diese Beziehung wiege schwerer als der Wunsch des Antragstellers, seine Vaterschaft feststellen zu lassen.
Mehr Nachrichten
Stress im Schulalltag: Wie kann ich meinem Kind helfen?
Kinderhochstühle im Test: Nur drei Modelle sind «gut»
Kinderhochstühle im Test: Nur drei Modelle sind «gut»