29. November 2024

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Geldstrafe: Brenner vertreibt gefährliche Spirituose

Weil ein Brenner eine Spirituose mit einem zu hohen Ethylcarbamat-Gehalt in Umlauf gebracht hat, muss er 1200 Euro Strafe zahlen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: picture alliance / dpa/Archiv)

Weil er eine für den menschlichen Verzehr ungeeignete Spirituose verkauft hat, muss ein Brenner aus dem Markgräflerland 1200 Euro an den Bezirksverein für Soziale Rechtspflege zahlen. Eine für kommende Woche angesetzte Verhandlung am Amtsgericht Müllheim (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) wurde abgesagt, wie Direktorin Birgitta Stückrath am Donnerstag (21. April) mitteilte.

Laut Staatsanwaltschaft Freiburg hatten Lebensmittelkontrolleure einen deutlich erhöhten Gehalt an Ethylcarbamat in der Flüssigkeit festgestellt. Die Substanz gilt laut Fachleuten als wahrscheinlich krebserregend. Obwohl er darüber informiert worden sei, habe der 33-Jährige vergangenes Jahr 46 Liter der beanstandeten Spirituose an eine andere Person weiterverkauft, teilte ein Sprecher mit.

Vermischt mit Rohbränden sei sie über einen Zwischenhändler zum Verkauf an Endverbraucher gekommen. Ob jemand zu Schaden kam, konnte der Sprecher nicht sagen. Angeklagt hatte die Behörde den Mann wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von nicht sicheren Lebensmitteln.

Ethylcarbamat kann laut dem bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Steinobstbränden in größeren Mengen vorkommen. Unter Licht und in Verbindung mit Ethanol werde Blausäure im Steinobstdestillat zu Ethylcarbamat. «Dabei können Mengen dieser toxischen Substanz gebildet werden, die um ein Vielfaches (bis zu tausendfach) über den Mengen liegen, die in anderen fermentierten Lebensmitteln nachweisbar sind», heißt es bei der Behörde.