Zeitunglesen ist grundsätzlich Privatvergnügen. Die Kosten dafür können prinzipiell nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme kommt nur dann...
Zeitunglesen ist grundsätzlich Privatvergnügen. Die Kosten dafür können prinzipiell nicht bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Eine Ausnahme kommt nur dann...