Das Verfallsdatum von Medikamenten ist nach Angaben der Bundesapothekerkammer «nicht verhandelbar». Wer also beim regelmäßigen Check des Arzneimittelvorrats abgelaufene Tabletten oder Säfte entdeckt, sollte sie entsorgen – und zwar im Restmüll.
Das Verfallsdatum von Arznei sei nicht mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum etwa von Lebensmitteln zu verwechseln, das mehr Empfehlungscharakter habe. Zu lange gelagerte Medikamente können unbrauchbar werden, ohne dass man es ihnen ansieht.
Deshalb rät die Bundesapothekerkammer davon ab, sie nach Ablauf des Verfallsdatums zu nutzen. Ob sie noch wirksam und unbedenklich seien, sei in aller Regel nicht äußerlich erkennbar. Auf Arzneimitteln ist laut den Apothekern immer ein Verfallsdatum aufgedruckt.
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