Nach einer Brustkrebserkrankung werden die Brüste meist mithilfe von Implantaten wieder aufgebaut. Zahlen muss die Krankenkasse aber auch die neue Methode des Lipofilling, bei dem die Brust mit Eigenfett rekonstruiert wird. Auf diese Entscheidung des Sozialgerichts Speyer macht das Portal «anwaltauskunft.de» aufmerksam (AZ: S 17 KR 408/21).
Geklagt hatte eine Krebspatientin, deren Brust entfernt worden war. Mehrere Versuche, sie mit Silikonimplantaten aufzubauen, waren gescheitert – die Implantate mussten wieder entfernt werden. Die Patientin sah in einem Lipofilling die einzige Alternative – auch um die Asymmetrie der Brüste auszugleichen.
Krankenkasse argumentiert mit erhöhtem Krebsrisiko
Die Krankenkasse lehnte jedoch ab, die Kosten für ein Lipofilling zu tragen. Die Begründung: Es handle sich dabei nicht um eine anerkannte Behandlungsmethode. Die Krankenkasse verwies darauf, dass es zu schmerzhaften Verhärtungen in der Brust kommen könne. Außerdem erhöhe sich durch diese OP-Methode das Risiko für eine erneute Krebserkrankung.
Diese Argumentation überzeugte das Gericht allerdings nicht – es gab der Brustkrebspatientin recht. Sie habe Anspruch auf ein sogenanntes Lipofilling.
Die Argumentation des Gerichts: Diese Methode könne Asymmetrien der Brüste besonders gut ausgleichen. Auch das erhöhte Risiko für eine neue Krebserkrankung spreche nicht gegen die OP-Methode. Es falle in die Verantwortung des jeweiligen Behandlers, über ein solches Risiko aufzuklären.
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