22. Februar 2025

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Medizinisches Cannabis als Kassenleistung: Neue Regelung erlaubt Verordnung ohne Genehmigung

Medizinisches Cannabis als Kassenleistung: Neue Regelung erlaubt Verordnung ohne Genehmigung

Seit dem 17.10.2024 dürfen Fachärzte mit bestimmten Zusatzbezeichnungen Cannabis ohne Genehmigung der Krankenkassen verschreiben. Erfahren Sie hier alle Voraussetzungen.
Seit dem 17.10.2024 dürfen Fachärzte mit bestimmten Zusatzbezeichnungen Cannabis ohne Genehmigung der Krankenkassen verschreiben. Erfahren Sie hier alle Voraussetzungen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: )

Medizinisches Cannabis als Kassenleistung: Neue Regelung erlaubt Verordnung ohne Genehmigung

Seit 2017 ist es in Deutschland möglich, dass Ärztinnen und Ärzte Cannabis zur medizinischen Behandlung verschreiben. Am 17.10.2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass Kassenärzte bei bestimmten Qualifikationen Cannabis-Rezepte nun auch ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen ausstellen dürfen. Dadurch werden Wartezeiten verkürzt und Patienten erhalten bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit leichter Zugang zu einer Cannabistherapie.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fachärzte mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen benötigen keine Genehmigung der Krankenkasse für das Verschreiben von Cannabis.
  • Die gleichen Voraussetzungen für ein Kassenrezept gelten unverändert weiter. Wenn diese nicht erfüllt sind, kann die Krankenkasse gegebenenfalls die Kosten vom Arzt zurückfordern.
  • Im Dr. Ansay Apotheken-Marktplatz lassen sich gültige Cannabisrezepte einlösen. Dort können Preise und Verfügbarkeit von Cannabisblüten und Extrakten bei über 100 Apotheken verglichen werden.

Verordnung ohne Kassen-Genehmigung: Was hat sich geändert?

Bisher benötigten Patienten eine Genehmigung ihrer Krankenkasse, bevor sie ein Rezept für medizinisches Cannabis einlösen konnten. Mit der neuen Regelung vom 17.10.2024 fällt diese verpflichtende Genehmigung bei Ärzten mit bestimmten Qualifikationen weg. Dies ermöglicht einen schnelleren Behandlungsbeginn, wenn der Arzt die Therapie als sinnvoll erachtet.

Stimme eines Kassenarztes

Ein praktizierender Kassenarzt erklärt: „In der Regel ist es der langjährige Hausarzt, der bei bekannter Dokumentation und vorhandenem Vertrauensverhältnis ein Kassenrezept für Cannabis ausstellt. Für Online-Ärzte bleibt das Risiko hoch, da die Krankenkasse im Zweifelsfall die Kosten zurückverlangen kann, vor allem bei einem eher kritischen Sachbearbeiter.“

Fachärzte ohne Genehmigungspflicht

Die folgenden Fachrichtungen dürfen Cannabis auf Kassenrezept verschreiben, ohne vorab eine Genehmigung einzuholen:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
  • Innere Medizin (inkl. Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Infektiologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie)
  • Neurologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Psychiatrie und Psychotherapie

Ärztliche Zusatzbezeichnungen ohne Genehmigungspflicht

  • Geriatrie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Schlafmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie

Voraussetzungen für ein Kassenrezept

Damit die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen muss, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Es liegt eine schwere Erkrankung vor.
  • Andere Therapieoptionen waren erfolglos oder unangemessen.
  • Die Cannabistherapie hat eine begründete Aussicht auf Erfolg.

Rechtsauffassung eines Dr. Ansay Anwalts

Laut einem Anwalt von Dr. Ansay gilt: „Der G-BA definiert eine schwere Erkrankung als lebensbedrohlich oder als so schwerwiegend, dass die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird. Schlafstörungen beispielsweise müssten nachweisbare Gesundheitsstörungen zur Folge haben. Reine Schlaflosigkeit ohne entsprechende Begleiterkrankungen erfüllt dies nicht.“

Rezepte im Dr. Ansay Apotheken-Marktplatz einlösen

Wer bereits ein gültiges Rezept besitzt, kann es im Dr. Ansay Apotheken-Marktplatz einlösen. Über die teilnehmenden Partnerapotheken erhalten Patienten einen Überblick über Preise und Verfügbarkeiten von Cannabisblüten und Extrakten bei über 100 Apotheken bundesweit. Die Bestellung erfolgt bequem, indem man während der Auswahl angibt, dass bereits ein Rezept vorliegt.