Die Corona-Pandemie alleine ist kein Grund, dem umgangsberechtigten Elternteil den Umgang zu verwehren. Er kann auch nicht ohne weiteres verpflichtet werden, sich testen und impfen zu lassen. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az: 10 UF 72/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im konkreten Fall leben die 14 und 16 Jahre alten Kinder beim Vater, der das alleinige Sorgerecht hat. Seine geschiedene Frau steht aufgrund einer psychischen Erkrankung unter Betreuung. Seit Beginn der Corona-Pandemie verweigerte ihr der Ex-Mann den Umgang mit den Kindern und forderte von ihr, vor einem Treffen mit ihren Kindern jeweils einen Corona-Test zu machen.
Die Mutter wandte sich an das Gericht. Das entschied, dass sie einmal monatlich ohne Testpflicht begleiteten Umgang mit ihren Kindern haben dürfe. Der Vater legte Beschwerde ein.
Ohne Erfolg. Die Pandemie rechtfertige es nicht, den Umgang auszusetzen. Ein konkretes erhöhtes Risiko, das eine solche Einschränkung rechtfertige, habe der Vater nicht genannt. Die Mutter sei auch nicht verpflichtet, sich testen zu lassen. Grundsätzlich könne eine Testung nur unter bestimmten Voraussetzungen gefordert werden, etwa bei Covid 19-typischen Symptomen oder Kontakt mit erkrankten Personen. Der Vater könne darüber hinaus den Umgang auch nicht davon abhängig machen, dass die Mutter geimpft sei.
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