Neues Gesetz zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) tritt in Kraft
Am 1. Januar 2023 wird ein neues Gesetz in Deutschland wirksam, das den Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, regelt. Viele Arztpraxen sind jedoch technisch noch nicht vorbereitet, was zu einer Überlastung der Krankenkassen führen könnte. Kommt es zu Verzögerungen bei der Übermittlung von Krankschreibungen, betrifft dies nicht nur die Arbeitnehmer.
Die eAU und ihre Herausforderungen
Das neue Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird ab 2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend. Die traditionellen gelben AU-Scheine werden nicht mehr verwendet, und Ärzte müssen Krankschreibungen direkt an die Krankenkassen übermitteln. Damit entfällt die Notwendigkeit für Mitarbeiter, Papierbescheinigungen an ihre Krankenkasse oder den Arbeitgeber zu senden. Stattdessen sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Daten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen.
Die Verantwortung für den Abruf der Daten liegt beim Arbeitgeber, der dies individuell für jeden Mitarbeiter und für festgelegte Zeiträume durchführen muss. Dies gilt auch für Folgekrankschreibungen. Um die volle Vergütung sicherzustellen, müssen alle Krankschreibungen innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden abgerufen werden.
Technische Probleme können jedoch dazu führen, dass die eAU nicht rechtzeitig bei der Krankenkasse eingegangen ist. In solchen Fällen kann es beim Abruf zu Verzögerungen kommen, was den Arbeitgeber oder dessen Beauftragten in eine schwierige Lage bringt. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die richtigen Daten für den Abruf haben, andernfalls drohen Bußgelder.
Prozess der Datenabfrage
Wenn keine gültigen Daten für den Abruf gefunden werden, kann der Arbeitgeber bis zu 14 Tage auf eine Rückmeldung warten. In dieser Zeit bleibt die Entgeltfortzahlung unberührt, aber der Arbeitgeber muss täglich eine Abfrage durchführen. Bei einem fehlenden Treffer wird nach 14 Tagen eine Negativmeldung generiert, was eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter erforderlich macht, um einen Papiernachweis zu erhalten.
Information für Mitarbeiter und Alternativen
Privatpatienten sind von dieser Regelung nicht betroffen und können weiterhin eine privatärztliche Krankschreibung bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Kassenärztliche Patienten haben jedoch die Möglichkeit, sich ebenfalls eine private Krankschreibung ausstellen zu lassen. Dies bietet den Arbeitgebern Vorteile wie keine Wartezeiten auf Krankschreibungen und Planungssicherheit.
Die Online-Krankschreibung kostet 19 Euro und Arbeitgeber könnten ihren Angestellten hierbei Unterstützung bieten, um Zeit und Kosten zu sparen. Dr. Ansay bietet ab Januar 2023 zwei Lösungen für Arbeitgeber an: In der Basic-Variante können Unternehmen Rabattcoupons für ihre Angestellten bestellen, die dann 50 % Rabatt auf die Online-Krankschreibung erhalten. In der Premiumvariante übernehmen die Unternehmen die weiteren 50 % der Kosten.
Fazit und Handlungsaufforderung
Arbeitgeber tragen die Verantwortung für das Wohl ihrer Mitarbeiter. Ein gesundes Teammitglied ist motivierter und trägt zum Unternehmenserfolg bei. Investieren Sie in die Gesundheit Ihrer Angestellten und profitieren Sie langfristig von den positiven Effekten. Dr. Ansay bietet optimale Lösungen, um Ihr Unternehmen vor den Herausforderungen der eAU zu schützen.
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