5. November 2024

HEALTH News

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Obst am Straßenrand nicht mehr belastet als im Supermarkt

Brombeeren im Park oder am Waldesrand können bedenkenlos geerntet werden. Stehen die Sträucher am Straßenrand, sollten sie nur geerntet werden, wenn sie mindestens zehn Meter abseits des Straßenverkehrs wachsen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

Äpfel, Heidel- oder Stachelbeeren: Wer gesundheitliche Bedenken hat, selbst gepflücktes Obst aus dem öffentlichen Straßenland oder Parks zu essen, kann beruhigt sein. Stadtobst hat keine höhere Schwermetallbelastung als das Obst aus dem Supermarkt, gibt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Entwarnung.

Allerdings sei es bei Kräutern und Beeren besser, wenn sie mindestens zehn Meter abseits des Stadtverkehrs wachsen. Grundsätzlich sollte man alle selbst gepflückten Früchte vor dem Verzehr gründlich waschen und auf Schimmel und Madenbefall überprüfen.

Auch rechtlich spricht nichts gegen das Sammeln von frei zugänglichem Obst auf öffentlichem Grund. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Vorab sollte man aber sicherstellen, dass tatsächlich keine Eigentumsrechte verletzt werden, raten die Verbraucherschützer. Im Zweifel das Grünflächenamt fragen. Orientierung gibt auch die Plattform mundraub.org.