Wer nach dem Tod Organe spenden möchte, kann diesen Wunsch in seiner Patientenverfügung festhalten. Diese Formulierung sollte jedoch eindeutig und widerspruchsfrei sein, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Schließe man bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung in der Verfügung aus, könne keine Diagnose des Hirntods erfolgen, erklärt der kommissarische BZgA-Direktor Prof. Martin Dietrich. Für eine Entnahme der Organe sind nach Feststellen des Hirntods aber eine künstliche Beatmung und das Aufrechterhaltung des Herz-Kreislaufsystems nötig. Schließt man solche Maßnahmen in der Patientenverfügung aus, lässt sich eine gewünschte Organspende womöglich nicht umsetzen.
Wer zwar grundsätzlich keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte, aber für die Durchführung einer Organspende eine Ausnahme zulassen will, sollte das in seiner Verfügung auch entsprechend formulieren. Formulierungsvorschläge für diesen Fall, weitere Textbausteine rund um Organspende sowie allgemeine Informationen zum Thema haben die BZgA und die Bundesnotarkammer in der kostenfreien Broschüre «Organspende in der Patientenverfügung» zusammengefasst.
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