22. November 2024

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So wehren sich Verbraucher gegen Werbetricks

Ungebetene Werbeanrufe sind eigentlich verboten. Daher ist es auch nicht unhöflich, einfach aufzulegen. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Christin Klose/dpa-tmn)

So oft wurden Verbraucher noch nie ungefragt angerufen. Mehr als 63.000 Beschwerden gab es bei der Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr – ein neuer Höchstwert. «Das ist ein Dauerärgerthema, das nicht ausstirbt», sagt Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

«Obwohl die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur fortlaufend gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen, scheint es sich für die Unternehmen zu lohnen.» Eigentlich sind Werbeanrufe bei Verbrauchern nur erlaubt, wenn der Angerufene vorher seine Einwilligung dazu gegeben hat, weiß Rechtsanwalt Harald Rotter, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt des Deutschen Anwaltvereins (DAV). «Die wenigsten erlauben das wissentlich. Häufig greifen Unternehmen die Daten aber bei kostenlosen Gewinnspielen ab und holen sich dabei die Bestätigung, dass sie die Daten zu Werbezwecken weitergeben dürfen.»

Im Streitfall kann eine solche Einwilligung schon reichen, wenn der Werber sie nachweisen kann. Doch nicht immer haben die Unternehmen tatsächlich eine Erlaubnis erhalten.

Verbraucher können sich wehren

Wer nicht mehr möchte, dass das Telefon ständig klingelt, kann sich wehren. Zusammen mit einem Anwalt können Verbraucher mittels Abmahnung gegen das Unternehmen vorgehen. Manche Anwälte verlangen dafür lediglich ein niedriges Pauschalhonorar.

«Oft genügt es aber schon, vom Unternehmen einen Nachweis zu verlangen, dass eine Einwilligung zur Telefonwerbung vorlag», sagt Harald Rotter. «Die wissen dann meist, dass eine Abmahnung droht und streichen die Telefonnummer.» Gab es eine Einwilligung, können Verbraucher die Löschung ihrer Daten verlangen.

Vereinbarung sofort widerrufen

Eigentlich ist so eine Vereinbarung, die Verbrauchern untergeschoben wurde, gar nicht wirksam. Theoretisch könnte man sie einfach ignorieren. «Aber die Unternehmen beharren auf ihren Forderungen. Sie bestehen darauf, dass es einen Vertrag gibt und wollen Geld sehen», weiß Elbrecht. Manchmal schicken sie auch das Inkassounternehmen vor.

Rechtsanwalt Rotter, empfiehlt daher, solch einen Kontrakt besser sofort zu widerrufen. «Sobald die Vertragsbestätigung kommt, sollten Verbraucher reagieren. Kam die Bestätigung per Mail, schicken sie am besten direkt eine E-Mail mit dem Widerruf zurück.

Und zusätzlich, um sicherzugehen, sollte man das Geld investieren und auch ein Einschreiben mit Rückschein schicken.» Dubiose Unternehmen neigten dazu, sonst solche Schreiben zu ignorieren, berichtet er aus seiner Beratungspraxis. Kostenlose Musterbriefe gibt es bei den Verbraucherzentralen.

Notizen können sinnvoll sein

14 Tage haben Verbraucher für einen Widerruf Zeit, die Frist läuft ab Vertragsschluss oder ab Lieferung der Ware. «Unbestellte Ware muss übrigens niemand zurückschicken. Stattdessen ist der Versender dafür verantwortlich die zurückzuholen», sagt Carola Elbrecht, die Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales ist.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, dass Auftragsbestätigungen oder Pakete ungefragt zugeschickt werden, gibt es für das Telefonat einige Tipps. So ist es sinnvoll, kritisch nachzuhaken und sich neben dem Unternehmensnamen auch die Rufnummer, Datum und Uhrzeit zu notieren. Auch ein paar Stichpunkte zum Gesprächsinhalt können helfen, sollte es später zu einer Abmahnung des Unternehmens kommen.

Im Zweifel einfach auflegen

«Fassen Sie am Ende des Gesprächs nochmal zusammen, worauf Sie sich geeinigt haben. Also beispielsweise auf Gratisproben ohne Vertragsverpflichtung. Damit zeigt man dem Anrufer auch, dass man nicht auf den Kopf gefallen ist», bekräftigt Elbrecht.

Sensible Daten wie Geburtsdatum, Adresse oder gar Bankverbindung sollten Verbraucher am Telefon bei solchen Anrufen möglichst nicht preisgeben. Wem das alles zu viel ist, der kann bei ungebetenen Anrufen auch einfach auflegen.

Von Annika Krempel, dpa