Wer Steuern sparen will, sollte sich zunächst eine Übersicht über alle bereits getätigten Ausgaben in diesem Jahr verschaffen. Dazu rät die Bundessteuerberaterkammer.
Denn unter Umständen kann es sich lohnen, bestimmte Anschaffungen noch für die zweite Jahreshälfte einzuplanen – damit man die Ausgaben in der Steuererklärung 2022 geltend machen kann. Manchmal ist es aber auch sinnvoller, Ausgaben ins kommende Jahr zu verschieben. Drei Möglichkeiten, um bei der Steuererklärung zu profitieren:
Beispiel 1: Ausgaben für den Beruf
Das Finanzamt berücksichtigt Werbungskosten – also Ausgaben für den Beruf. Die Pauschale dafür wurde 2022 erhöht und liegt nun bei 1200 Euro. Der Fiskus zieht sie automatisch von der Lohnsteuer ab.
Haben Arbeitnehmer aber in einem Jahr insgesamt mehr für berufliche Anschaffungen ausgegeben, können sie die Kosten einzeln in ihrer Steuererklärung geltend machen. Und so steuerlich mehr profitieren.
Liegen die bisherigen beruflichen Ausgaben knapp unter der Pauschale, kann es sich also lohnen, noch in diesem Jahr etwa einen Laptop oder Berufskleidung anzuschaffen oder eine Fortbildung selbst zu bezahlen.
Beispiel 2: Ausgaben für Handwerker
Wer im Privathaushalt Handwerker beauftragt, kann 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt absetzen. Das ist bis zu einer Höchstgrenze von 6000 Euro jährlich möglich. So kann man seine Steuerlast um bis zu 1200 Euro pro Jahr senken.
Voraussetzung: Der Handwerksbetrieb muss ordnungsgemäß eine Rechnung erstellen – darin müssen etwa die Lohnkosten genau aufgeschlüsselt werden. Zudem muss der Auftraggeber den Betrag per Überweisung bezahlen. Barzahlungen gegen Quittung erkennt das Finanzamt nicht an.
Da das Finanzamt insgesamt nur bis zu 20 Prozent direkt bei der zu zahlenden Einkommensteuer anrechnet, kann es sinnvoll sein, Arbeiten am Haus oder in der Wohnung auf mehrere Jahre zu verteilen. So kann man Steuervorteile trotz Höchstgrenze effizient nutzen.
Beispiel 3: Ausgaben für die Gesundheit
Ausgaben für eine Brille, für einen Zahnersatz oder etwa für eine Kinderwunschbehandlung berücksichtigt der Fiskus als außergewöhnliche Belastungen. Das gilt jedoch nur, wenn die Kosten die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschreiten.
Diese Grenze wird nach einem individuellen Prozentsatz ermittelt – dieser hängt unter anderem vom Gesamtbetrag der Einkünfte und der Anzahl der Kinder ab.
Für einen kinderlosen Arbeitnehmer mit Einkünften von 30000 Euro liegt die zumutbare Belastung laut Bundessteuerberaterkammer beispielsweise bei 1646 Euro.
Überschreiten die Ausgaben für die Gesundheit im laufenden Jahr bereits diese individuelle Zumutbarkeitsgrenze, kann es steuerlich sinnvoll sein, weitere Anschaffungen einzuplanen. Dann kann man etwa eine bald benötigte Brille noch in diesem Jahr kaufen.
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