Fällt schon im Geschäft auf, dass der aufblasbare Flamingo nach Teer oder Mottenkugeln riecht, sollte man ihn besser nicht kaufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Hintergrund: Viele aufblasbare Sommerartikel bestehen aus PVC, einem weichmacherhaltigen Kunststoff. Darin können krebserregende Substanzen stecken, von denen sich einige durch einen unangenehmen Geruch bemerkbar machen.
Und wenn man erst nach dem Kauf merkt, dass das Schwimmtier oder die Luftmatratze ein «Stinker» ist? Zurück zum Händler damit, raten die Verbraucherschützer. Kundinnen und Kunden müssen dann allerdings auf dessen Kulanz hoffen, damit sie ihr Geld zurückbekommen.
PVC ist nicht immer leicht zu erkennen
Wer beim Planschen ganz auf PVC verzichten möchte, sollte nach Produkten schauen, die den klaren Hinweis «PVC-frei» tragen.
Problem: Auf den meisten Produkten muss nicht gekennzeichnet werden, dass PVC drinsteckt, so die Verbraucherzentrale. Sind allerdings auf dem Produkt oder der Verpackung die Ziffern «03» in einem Dreieck aus Pfeilen zu sehen, steht das für PVC.
Manchmal können Produkte aus Hartplastik eine Alternative sein. Zum Beispiel kann eine Wassermuschel ein Planschbecken ersetzen – und nach dem Sommer als Sandkasten zum Einsatz kommen.
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