Wenn der Konflikt zwischen den Eltern so tiefgreifend ist, dass eine offene Eskalation während des Ereignisses zu befürchten ist, kann einem umgangsberechtigten Elternteil die Teilnahme an der Einschulung seines Kinds untersagt werden. Über ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az: 2 UFH 2/21) berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Im konkreten Fall hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder, der Vater ein Umgangsrecht von zwei Stunden wöchentlich in Begleitung des Kinderschutzbunds. Während des Beschwerdeverfahrens dagegen äußerte der Mann den Wunsch, an der Einschulungsfeier des einen Kinds teilzunehmen. Die Mutter weigerte sich.
Das Gericht gab der Mutter recht. Es sah die Gefahr, dass die familiäre Belastung in die Veranstaltung hineingetragen werde. Der umgangsberechtigte Elternteil dürfe dann an besonderen Ereignissen wie einer Einschulung beiwohnen, wenn beide Eltern spannungsfrei teilnehmen könnten.
Das sei in dem Fall nicht so, da der Konflikt aus dem Ruder gelaufen ist. Der Mann habe der Mutter vorgeworfen, die Kinder sexuell zu missbrauchen. Seitdem sei eine normale Kommunikation nicht mehr möglich und es drohten Feindseligkeiten. Gerade bei einem so emotionalen Ereignis wie der Einschulung müssten Kinder vor einer Eskalation geschützt werden.
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