Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfektionen bleibt wegen anhaltender Corona-Infektionsgefahr in Deutschland vorerst bis zum 31. Mai bestehen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängerte die entsprechende Sonderregeln um weitere zwei Monate, wie er nun mitteilte. Das Gremium ist für die Bestimmung von Leistungen im Gesundheitswesen verantwortlich.
Der Ausschuss teilte mit, die Verlängerung sei trotz der bundesweiten Corona-Lockerungen sachgerecht. Um ein mögliches Infektionsrisiko in Arztpraxen klein zu halten, sollten Versicherte eine Krankschreibung bis zu sieben Kalendertage bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin telefonisch erhalten können. Kontakte in Arztpraxen könnten so vermieden werden. Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende würden so geschützt.
Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden, so der Bundesausschuss.
Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gelte, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten könnten.
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