24. November 2024

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Volljährige können Geldgeschäfte meist selbst regeln

Einfach abheben: Ab dem 18. Geburtstag brauchen Jugendliche für Bankgeschäfte meist nicht mehr die Unterschrift ihrer Eltern. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Mit dem 18. Geburtstag werden Jugendliche geschäftsfähig. Das heißt: Für Geldgeschäfte brauchen sie in der Regel nicht mehr die Unterschrift ihrer Eltern. Ein eigenes Konto ist ab diesem Zeitpunkt mit Kreditrahmen, einer Kreditkarte sowie voll umfänglichem Online-Banking oft selbstständig nutzbar, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Bestand vor der Volljährigkeit ein kostenfreies Girokonto, bleibt das meist in Schule, Studium, Ausbildung oder Freiwilligem Sozialem Jahr (FSJ) gratis, wenn man den entsprechenden Nachweis vorlegt.

Wer ein neues Konto eröffnet, sollte Kontoführungsgebühren und sonstige Kosten etwa für Kreditkarten oder Abbuchungen im Ausland vergleichen. Gebühren sind durchaus vertretbar, über 60 Euro pro Jahr sollte ein Konto aber nicht kosten, raten Verbraucherschützer.

Unabhängig vom Konto ist Vorsicht bei Ratenzahlungen oder «Null-Prozent»-Finanzierungen angesagt. Hier besteht die Gefahr, mehr zu kaufen, als man sich tatsächlich leisten kann. Die Ware kann zudem teurer sein als bei anderen Anbietern.