23. November 2024

HEALTH News

Alles rund um Ihre Gesundheit

Vor Herz-OP: Zweitmeinung kann oft sinnvoll sein

Vor einer geplanten Herzoperation kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein. Besonders bei bestimmten Eingriffen wie dem Einsetzen eines Schrittmachers oder einer Herzverödung gibt es ein spezielles Verfahren. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Benjamin Nolte/dpa-tmn/dpa)

Klar ist: Eine Zweitmeinung kommt nur dann in Betracht, wenn keine Zeitnot besteht. Darauf weist Professor Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung hin. Bei einem Herzinfarkt etwa ist schnelles Handeln gefragt.

Aber vor allem das Wie mancher Behandlung kann durchaus abgewogen werden. Ist ein chirurgischer Eingriff nötig, ist eine OP per Herzkatheter möglich oder reichen vielleicht sogar Medikamente – unterschiedliche Ärzte können das jeweils anders beurteilen.

Besonderes Verfahren für bestimmte OPs

Für bestimmte Operationen gibt es ein spezielles Zweitmeinungsverfahren. Beim Herzen ist das etwa das Einsetzen eines Schrittmachers oder eine Verödung am Herzen. In so einem Fall müssen behandelnder Arzt oder Ärztin sogar mindestens zehn Tage vor der Operation darauf hinweisen, dass eine Beratung bei einem entsprechend qualifizierten Arzt möglich ist. Das erklärt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite.

Diese Beratung kann man dann annehmen oder nicht. Die entsprechenden Zweitexperten müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein und brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Auflistung findet sich auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Selbstständig um Zweitmeinung kümmern

Aber auch bei anderen geplanten Herz-OPs kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein, sagt Professor Meinertz. Etwa bei einem Herzklappenersatz oder einer Bypass-Operation. Jeder Patient und jede Patientin hat das Recht, sich diese einzuholen. Aber wo? Sich selbst im Internet umzusehen, hält der Herzexperte wegen zu positiver Selbstdarstellungen für problematisch. Besser erkundige man sich der entsprechenden Krankenkasse oder Ärztekammer.

Auch der behandelnde Arzt oder die Ärztin kann jemanden empfehlen. Denn im Idealfall ist er offen für eine weitere Einschätzung. Ein No-Go sei allerdings, sagt Meinertz, dass einfach ein befreundeter Kollege angerufen werde, der voreingenommen nur die Erstmeinung bestätigen solle. Vielmehr sollte der nach einer zweiten Meinung Gefragte nicht von vornherein auf eine bestimmte Methode festgelegt sein. 

Was Patienten und Patientinnen jedoch vermeiden sollten: Noch eine Dritt- oder gar Viertmeinung einzuholen. Das verunsichert laut dem Herzspezialisten am Ende nur.